Einkommensteuer

Steuererklärung selbst machen: Anleitung, Fristen und Spartipps

Redaktion
Redakteur
Michael Schreiber
Autor
Sigrun an der Heiden
Autorin
Aktualisiert am: 19.06.2026

Auf einen Blick

  • Viele Steuerzahler können ihre Steuererklärung selbst erledigen und sich im Schnitt über eine deutliche Erstattung freuen.
  • Pflicht zur Abgabe besteht unter anderem bei Lohnersatzleistungen, Nebeneinkünften, bestimmten Steuerklassen oder Renten oberhalb relevanter Grenzen.
  • Mit Elster, vorausgefüllten Daten und einer guten Checkliste lässt sich die Erklärung Schritt für Schritt vorbereiten.
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Viele Steuerzahler können ihre Steuererklärung selbst erledigen – wichtig sind vollständige Angaben, die richtigen Formulare und die geltenden Fristen.
Das erwartet Sie in diesem Artikel

Viele Steuerzahler und Steuerzahlerinnen können ihre Steuererklärung 2025 selbst erledigen und oft mehr als 1.000 Euro zurückholen – ganz ohne Steuerberater. Hier erfahren Sie, wer abgeben muss, welche Fristen gelten, welche Ausgaben Sie absetzen können und wie die digitale Abgabe über Elster funktioniert.

Was ist eine Steuererklärung?

Mit der Steuererklärung rechnen Sie gegenüber dem Finanzamt Ihre Einkünfte und abziehbaren Ausgaben eines Jahres ab. Viele Arbeitnehmer, Rentner und Familien erhalten dadurch zu viel gezahlte Steuern zurück. Wer zur Abgabe verpflichtet ist, muss die Erklärung fristgerecht einreichen.

Biallo-Lesetipp: Die wichtigsten Neuerungen zur Steuererklärung 2025 haben wir in einer aktuellen News zusammengefasst. "Steuererklärung 2025: Diese 10 Tipps bringen jetzt mehr Geld zurück".

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Warum sich die Steuererklärung oft lohnt

Eine Steuererklärung lohnt sich nicht nur für Menschen mit komplizierten Finanzen. Häufig führen Werbungskosten, Sonderausgaben, Handwerkerkosten oder Kinderbetreuungskosten zu einer Erstattung.

Viele Bürgerinnen und Bürger reichen ihre Steuererklärung ein, um sich zu viel gezahlte Steuern zurückzuholen – oft mit Erfolg. Andere sind erstmals zur Abgabe verpflichtet und müssen sich mit den Steuerformularen und Anlagen zur Steuererklärung vertraut machen. Dabei kann es je nach Einkommenssituation auch zu einer Nachzahlung kommen.

Die gute Nachricht: Noch nie war die Steuererklärung so einfach auszufüllen – viele notwendige Daten erhält das Finanzamt mittlerweile automatisch, nur noch wenige Dinge müssen selbst ausgefüllt werden. Die Gebühren für einen Steuerberater können Sie sich deshalb oft sparen. Mit etwas Zeit können Sie die Steuerformulare auf Ihrem Computer bequem selbst ausfüllen.

Sie sind Rentner oder Rentnerin und müssen vielleicht erstmalig eine Steuererklärung für Ihre Alterseinkünfte abgeben? Keine Angst, das heißt noch lange nicht, dass Sie auch tatsächlich Steuern nachzahlen müssen. Sie können mit nur wenigen Angaben in den Formularen Ihre Steuerlast entscheidend drücken.

Durchschnittlich 1.172 Euro Steuererstattung können Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin im Schnitt mit Ihrer Steuererklärung einheimsen. Viel Geld für das bisschen Papierkram. Brauchen Sie für die lästige Petition ans Amt rund vier Stunden, ergibt sich ein sagenhafter Stundenlohn von 293 Euro. Und für viele ist sogar noch mehr Geld drin.

Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

Trotz der vielen Steuersparchancen stellt sich für viele zunächst die Frage: Muss ich überhaupt eine Steuererklärung abgeben? Den meisten Steuerzahlern bleibt hier keine Wahl – sie sind gesetzlich verpflichtet eine Steuererklärung einzureichen, weil das Finanzamt bisher unversteuerte Einkünfte vermutet oder die übers Jahr einbehaltenen Steuern auf Ihre Einkünfte möglicherweise zu niedrig waren.

Pflicht zur Steuererklärung für Arbeitnehmer

Wenn Sie Arbeitnehmer sind, ist vor allem die Steuerklassenkombination oder die Art und Höhe Ihrer Nebenverdienste entscheidend. Zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind Sie, wenn Sie in 2025 mehrere Jobs mit Steuerklasse VI hatten oder wenn Sie mit Ihrem Partner mit der Steuerklassenkombination III/V oder IV/IV mit Faktor gearbeitet haben. Auch wenn in Ihrer elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM) ein Steuerfreibetrag eintragen wurde, ist die Steuererklärung verpflichtend.

Haben Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin neben dem üblichen Gehalt noch Zusatzverdienste beispielsweise aus einer nebenberuflichen selbstständigen oder gewerblichen Tätigkeit oder aus der Vermietung von Grundbesitz von mehr als 410 Euro im Jahr erzielt? Auch dann müssen Sie dem Finanzamt eine Erklärung einreichen. Minijobs oder abgeltungssteuerpflichtige Kapitaleinkünfte zählen hier nicht mit.

Gleiches gilt, wenn Sie übers Jahr Lohnersatzleistungen wie Krankengeld, Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld oder Elterngeld von mehr als 410 Euro bezogen haben. Diese Leistungen bleiben zwar selbst steuerfrei, erhöhen aber unter Umständen den Steuersatz für Ihr übriges Einkommen.

Pflicht zur Steuererklärung für Selbstständige, Vermieter und Rentner

Gewerbetreibende, Selbstständige, Vermieter und Rentner müssen eine andere Betragsgrenze im Blick behalten. Sie haben oft ohnehin keine Wahl – liegt ihr steuerpflichtiger Verdienst über dem Grundfreibetrag sieht der Fiskus die Steuererklärung als Pflichtaufgabe. Dieser wird als Existenzminimum für alle Steuerzahler steuerfrei gestellt und jedes Jahr erhöht.

Grundfreibeträge – Übersicht

JahrLedige SteuerzahlerVerheiratete Steuerzahler
202411.784 Euro23.568 Euro
202512.096 Euro24.192 Euro
202612.348 Euro24.696 Euro
Quelle: Bundesfinanzministerium, nach eigener Recherche; biallo.de

Bei Rentnern zählt nicht die gesamte gesetzliche Rente als steuerpflichtiges Einkommen. Je nach Jahr des Renteneintritts bleibt ein gewisser Anteil steuerfrei. Gleichzeitig sind auch die gezahlten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich absetzbar.

Faustregel: Ein alleinstehender Neurentner des Rentenjahrgangs 2024 muss bei einer Jahresbruttorente von bis zu rund 16.969 Euro in der Regel keine Einkommensteuer zahlen, sofern 2025 keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte hinzukommen. Ehegatten und eingetragene Lebenspartner verdoppeln die genannten Beträge. Zusätzliche Einkünfte, etwa aus Vermietung, Betriebsrenten oder einer Riester-Rente, können jedoch bereits früher zu einer Steuer- und Abgabepflicht führen.

Kapitalerträge und Steuererklärungspflicht

Als Kapitalanleger müssen Sie eine Steuererklärung abgeben, wenn Sie Zins- oder Dividendenerträge, Veräußerungsgewinne oder andere Kapitalerträge über Auslandsdepots erzielt haben. Gleiches gilt, wenn für Ihre Kapitalerträge noch Kirchensteuer nachzuzahlen ist oder der Steuerabzug nicht vollständig erfolgt ist.

Wann sich eine freiwillige Steuererklärung lohnt

Viele Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Trotzdem lohnt sich die freiwillige Abgabe häufig, weil das Finanzamt zu viel gezahlte Steuern erstattet.

Eine freiwillige Steuererklärung kann besonders sinnvoll sein, wenn Sie:

Steuererklärung für Studierende und Azubis

Auszubildende und Studenten können sich oft bereits mit wenigen Angaben gezahlte Steuern zurückholen. Das gilt insbesondere bei Ferienjobs oder wenn nicht das gesamte Jahr gearbeitet wurde. 

Abfindung erhalten? Steuererklärung besonders wichtig

Wer 2025 eine Abfindung erhalten hat, sollte die Steuererklärung unbedingt abgeben. Arbeitgeber wenden die steuerliche Fünftelregelung seit 2025 nicht mehr direkt beim Lohnsteuerabzug an. Dadurch wird zunächst häufig mehr Steuer einbehalten. Die steuerliche Entlastung kann anschließend über die Steuererklärung geltend gemacht werden.

Anlage KAP ausfüllen: Wie Kapitalanleger Steuern sparen

Für Kapitalanleger kann es sich lohnen, freiwillig eine Steuererklärung abzugeben und die Anlage KAP auszufüllen. Haben Sie beispielsweise keinen oder einen zu niedrigen Freistellungsauftrag erteilt, können Sie zu viel gezahlte Abgeltungsteuer zurückholen.

Auch andere Fehler beim Steuerabzug lassen sich über die Anlage KAP korrigieren. Für Ruheständler kann sich die vollständige Angabe der Kapitalerträge zusätzlich lohnen, weil das Finanzamt mögliche Altersentlastungsbeträge berücksichtigt.

Seit dem Steuerjahr 2025 können Verluste aus Termingeschäften und wertlosen Kapitalanlagen wieder umfassender mit Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden. Das ist vor allem für Anleger wichtig, die noch Verlustvorträge aus früheren Jahren haben.

Verlustverrechnung bei Kapitalanlagen

Seit dem Steuerjahr 2025 können Verluste aus Termingeschäften und wertlosen Kapitalanlagen wieder umfassender mit Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden. Das ist insbesondere für Anleger interessant, die noch Verlustvorträge aus früheren Jahren besitzen.

Welche Kosten können Sie steuerlich absetzen?

Private Kosten und Ausgaben für den Job hat doch fast jeder – an vielen beteiligt sich das Finanzamt:

  • So gehen gezahlte Kirchensteuern, Spenden oder der Unterhalt für die geschiedene Ehefrau als Sonderausgaben durch.
  • Ausgaben für Kuren, die Unterstützung oder Pflege naher Angehöriger erkennt das Finanzamt als außergewöhnliche Belastungen an.
  • Menschen mit Handicap erhalten je nach Grad der Behinderung gestaffelte Steuerfreibeträge.
  • Einen direkten Steuerrabatt gibt es für Mitgliedsbeiträge an politische Parteien oder Handwerkerleistungen.
  • Am meisten bringt Arbeitnehmern die Pendlerpauschale oder die neue Tagespauschale für Arbeitstage im Homeoffice.

Kinderbetreuungskosten: Seit 2025 mehr absetzbar

Seit 2025 können Eltern 80 Prozent der Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben absetzen. Der Höchstbetrag liegt bei 4.800 Euro pro Kind und Jahr. Abziehbar sind zum Beispiel Kosten für Kita, Tagesmutter, Hort oder Au-pair, nicht aber Nachhilfe, Musikschule oder Sportverein.

Bonuszahlungen der Krankenkasse

Bonuszahlungen gesetzlicher Krankenkassen für gesundheitsfördernde Maßnahmen bleiben seit 2025 bis 150 Euro jährlich steuerlich unschädlich. Sie mindern den Sonderausgabenabzug nicht. Höhere Bonuszahlungen können dagegen als Beitragsrückerstattung behandelt werden, wenn Steuerpflichtige keinen Gegenbeweis erbringen.

Werbungskosten richtig eintragen

Arbeitnehmer können sämtliche Jobkosten als Werbungskosten über das Steuerformular Anlage N abrechnen. Das Finanzamt hat für das gesamte Jahr vorab bereits einen Pauschbetrag von 1.230 Euro beim monatlichen Steuerabzug berücksichtigt. Das Ausfüllen des Formulars lohnt also nur, wenn man höhere Kosten geltend machen kann oder nicht das ganze Jahr in Lohn und Brot stand.

Pendlerpauschale

Für Arbeitnehmer bringt der tägliche Weg zur Arbeit über die Pendlerpauschale die meiste Steuerersparnis. Bei Beschäftigten mit einer Fünf-Tage-Woche akzeptieren die Beamten bis zu 220 Arbeitstage, bei einer Sechs-Tage-Woche bis zu 260 Tage. Für jeden Arbeitstag gibt es für die ersten zwanzig Entfernungskilometer 0,30 Euro und für jeden darüber liegenden Entfernungskilometer 0,38 Euro. Die Pendlerpauschale gibt es auch für Fußgänger, Radfahrer und sogar für Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft. Nutzer von öffentlichen Verkehrsmitteln setzen alternativ die Ticketkosten ab.

Für die Einkommensteuer 2026 soll die Entfernungspauschale einheitlich 38 Cent ab dem ersten Entfernungskilometer betragen. Für die Steuererklärung 2025 bleibt es bei 30 Cent für die ersten 20 Kilometer und 38 Cent ab dem 21. Kilometer.

Homeoffice-Pauschale

Wer zu Hause arbeitet, kann auch 2025 die Tagespauschale nutzen. Pro Homeoffice-Tag erkennt das Finanzamt sechs Euro Werbungskosten an, maximal 1.260 Euro im Jahr. Das entspricht 210 Homeoffice-Tagen.

Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerkosten

Ein Extra-Steuerbonus wartet auf praktisch jeden Steuerzahler, der sich die Mühe macht und die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen ausfüllt. Die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen, etwa für eine Putzfrau, die Pflegerin oder den Gärtner, mindern die Steuerschuld an den Fiskus. Bei Handwerkerrechnungen sind nur die reinen Arbeitskosten ohne Material abzugsfähig. Das Finanzamt beteiligt sich auch an den Reparaturkosten von Haushaltsgeräten wie Waschmaschine, Geschirrspüler, Computer oder Fernseher. Selbst Mieter können Teile ihrer Nebenkostenabrechnung absetzen – nämlich die Kosten, die auf Hausmeister, Treppenhausreinigung, Schneeräumdienst, Gartenpflege oder Schornsteinfeger entfallen (BFH-Urteil vom 20. April 2023, Az. VI R 24/20). Auch für private Umzugskosten gibt es einen Steuerbonus.

Biallo-Lesetipp: Welche Anlagen und Formulare Sie für Ihre Steuererklärung benötigen, erfahren Sie in unserem großen Steuerformular-Ratgeber.

Checkliste: Diese Unterlagen brauchen Sie

Nutzen Sie diese Übersicht, um Ihre Unterlagen und Angaben vollständig beisammen zu haben – bevor Sie mit der Steuererklärung starten:

Hinweis: Viele Daten wie Lohnsteuer, Rentenbezüge oder Versicherungsbeiträge liegen dem Finanzamt bereits elektronisch vor. Bei einer Elster-Abgabe können diese Daten übernommen werden. Prüfen und ergänzen müssen Sie vor allem steuermindernde Ausgaben wie Werbungskosten, Spenden, Handwerkerkosten oder Kinderbetreuungskosten.

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Unser ausführlicher PDF-Ratgeber zur Steuererklärung 2025 erklärt verständlich, wer eine Steuererklärung abgeben muss, welche Fristen gelten, welche Formulare benötigt werden und wie Sie Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträge optimal nutzen können.

Steuererklärung selbst machen: Schritt für Schritt

Ob Sie zur Abgabe verpflichtet sind oder freiwillig eine Steuererklärung einreichen möchten: Viele Arbeitnehmer, Rentner und Kapitalanleger können ihre Steuererklärung selbst erledigen. Besonders einfach wird dies durch die digitalen Angebote der Finanzverwaltung. Viele Daten liegen dem Finanzamt bereits elektronisch vor und können automatisch übernommen werden.

Steuererklärung mit Elster und MeinELSTER+

Die Finanzverwaltung bietet mit ELSTER eine kostenlose Möglichkeit, die Steuererklärung digital zu erstellen und elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Viele Angaben, etwa aus der Lohnsteuerbescheinigung, der gesetzlichen Rentenversicherung oder von Krankenkassen, können dabei automatisch übernommen werden.

Für die Nutzung von ELSTER ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Nach erfolgreicher Freischaltung können Steuererklärungen, Einsprüche und weitere steuerliche Anträge online übermittelt werden.

MeinELSTER+: Vereinfachte Steuererklärung für viele Steuerzahler

Über die App MeinELSTER+ lassen sich Belege fotografieren, dokumentieren und im ELSTER-Benutzerkonto speichern. Ab Juli 2026 ermöglicht MeinELSTER+ außerdem die automatische Erstellung einfacher Steuererklärungen für 2025 mit einem Klick. Der Service richtet sich zunächst an einfache Steuerfälle.

Für Rentnerinnen, Rentner und Pensionäre steht darüber hinaus über das Portal einfach.elster.de eine vereinfachte, vorausgefüllte Steuererklärung zur Verfügung. Dabei können bereits beim Finanzamt gespeicherte Daten, etwa zu Rentenbezügen oder Krankenversicherungsbeiträgen, automatisch übernommen werden.

Biallo-Tipp: Die vorausgefüllte Steuererklärung enthält nur die Daten, die dem Finanzamt bereits bekannt sind. Werbungskosten, Spenden, Handwerkerkosten, Pflegekosten oder andere steuermindernde Ausgaben müssen Sie weiterhin selbst ergänzen.

Steuersoftware als Alternative zu ELSTER

Wer mehr Komfort wünscht, kann auf kostenpflichtige Steuersoftware zurückgreifen. Bekannte Programme sind beispielsweise WISO Steuer, SteuerSparErklärung oder Tax.

Solche Programme führen Schritt für Schritt durch die Steuererklärung, prüfen Eingaben auf Plausibilität und geben zusätzliche Hinweise zum Steuersparen. Die fertige Erklärung wird anschließend über die ELSTER-Schnittstelle an das Finanzamt übermittelt.

Vorteile einer digitalen Steuererklärung

Die digitale Steuererklärung bietet mehrere Vorteile:

  • Viele Daten werden automatisch übernommen.
  • Die Erklärung lässt sich schneller ausfüllen.
  • Steuerbescheide stehen häufig früher zur Verfügung.
  • Einsprüche und weitere Anträge können online eingereicht werden.
  • Die Daten des Vorjahres lassen sich für die nächste Steuererklärung übernehmen.

Die Nutzung von ELSTER ist kostenlos. Wer seine Steuererklärung selbst erstellen möchte, benötigt daher grundsätzlich keine zusätzliche Software.

Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein: Wann sich Unterstützung lohnt

Viele Arbeitnehmer, Rentner und Familien können ihre Steuererklärung selbst erstellen. Bei komplexeren Steuerfällen kann professionelle Unterstützung sinnvoll sein.

Wann sich ein Steuerberater lohnt

Eine gesetzliche Pflicht, einen Steuerberater mit der Erstellung der Einkommensteuererklärung zu beauftragen, gibt es nicht. Professionelle Unterstützung kann jedoch sinnvoll sein, wenn Sie selbstständig tätig sind, mehrere Einkunftsarten erzielen, Einkünfte aus Vermietung haben oder komplexere steuerliche Sachverhalte vorliegen.

Auch bei Auslandsbezügen, umfangreichen Kapitalanlagen oder mehreren vermieteten Immobilien kann ein Steuerberater helfen, Fehler zu vermeiden und steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten auszuschöpfen.

Lohnsteuerhilfevereine als günstige Alternative

Für viele Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre ist ein Lohnsteuerhilfeverein eine preiswerte Alternative zum Steuerberater. Die Vereine haben sich auf typische Arbeitnehmer- und Rentnerhaushalte spezialisiert und unterstützen bei der Erstellung der Steuererklärung.

Je nach persönlicher Situation kann ein Lohnsteuerhilfeverein eine sinnvolle Lösung sein, wenn Sie Unterstützung wünschen, aber keinen Steuerberater benötigen.

Fristen für die Steuererklärung 2025

Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung 2025 selbst erstellen, müssen diese grundsätzlich bis zum 31. Juli 2026 beim Finanzamt einreichen. Wer einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragt, hat wieder bis zum regulären Termin Ende Februar des übernächsten Jahres Zeit. Da der letzte Februartag 2027 auf einen Sonntag fällt, endet die Frist am 1. März 2027.

Die verlängerten Corona-Sonderfristen gelten ab dem Veranlagungszeitraum 2025 nicht mehr. Für freiwillige Steuererklärungen bleibt die Vierjahresfrist: Die Steuererklärung 2025 kann bis zum 31. Dezember 2029 abgegeben werden.

Übersicht der Abgabefristen

SteuerjahrOhne SteuerberaterMit Steuerberater/LohnsteuerhilfevereinFreiwillige Abgabe
202302.09.202402.06.202531.12.2027
202431.07.202530.04.202631.12.2028
202531.07.202601.03.202731.12.2029
Quelle: Bundesfinanzministerium; nach eigener Recherche; biallo.de

Biallo-Lesetipp: Für die Steuererklärung 2025 gelten neue Regeln. Außerdem startet mit MeinELSTER+ ein neuer digitaler Service für Millionen Steuerzahler. Mehr dazu lesen Sie in unserem Artikel "Steuererklärung 2025: Diese 10 Tipps bringen jetzt mehr Geld zurück".

Kann man die Abgabefrist verlängern?

Können Sie die gesetzlichen Abgabefristen nicht einhalten, sollten Sie frühzeitig beim Finanzamt einen Antrag auf Fristverlängerung stellen. Je besser Sie diesen begründen, desto eher zeigen sich die Beamten kulant.
Ein taktischer Vorteil: Wenn Sie einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein einschalten, profitieren Sie automatisch von längeren Abgabefristen. Die Vierjahresfrist für freiwillige Erklärungen (zum Beispiel bei Arbeitnehmern) wird dagegen in der Regel nicht verlängert.

Steuererklärung rückwirkend abgeben

Wer freiwillig eine Steuererklärung abgibt, hat dafür grundsätzlich vier Jahre Zeit. Für das Steuerjahr 2025 endet die Frist daher am 31. Dezember 2029. Wer zur Abgabe verpflichtet ist und die Erklärung nicht einreicht, muss dagegen mit Verspätungszuschlägen, Nachzahlungszinsen und gegebenenfalls weiteren Konsequenzen rechnen.

Frist für Steuerjahr 2022 endet am 31. Dezember 2026

Wer freiwillig eine Steuererklärung für 2022 abgeben möchte, muss diese spätestens bis zum 31. Dezember 2026 beim Finanzamt einreichen. Danach ist eine Erstattung für dieses Steuerjahr in der Regel nicht mehr möglich.

Verspätete Steuererklärung: Diese Folgen drohen

Fristüberschreitungen bei der Abgabe der Steuererklärung ahnden die Finanzämter automatisch mit Verspätungszuschlägen von 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer pro angefangenem Monat, mindestens aber 25 Euro pro Monat. Einen Ermessenspielraum haben die Beamten nur in Erstattungsfällen. Zudem fordert das Finanzamt auf Steuernachzahlungen nach Ablauf einer Karenzzeit von 15 Monaten auch noch 1,8 Prozent Zinsen p.a. Allerdings zahlt das Finanzamt hier auch Zinsen auf später fällig werdenden Erstattungsbeträge.

Beispiel: Für das Steuerjahr 2025 beginnt die Verzinsung von Steuererstattungen und Nachzahlungen nach Ablauf der gesetzlichen Karenzzeit.

Richtig teuer wird es, wenn man eine vom Finanzamt im Steuerbescheid festgesetzte Steuernachzahlung nicht rechtzeitig bezahlt. Hier fallen dann pro Monat 0,5 Prozent Säumniszuschläge an.

Welche Steuerformulare brauchen Sie?

Zunächst müssen Sie für sich klären, ob die Erklärung auf Papier oder in digitaler Form eingereicht werden kann. Nur noch wenige Steuerzahler dürfen hier frei wählen. Dazu zählen nur Arbeitnehmer ohne andere steuerpflichtige Einkünfte sowie Ruheständler. Diese dürfen neben ihrer Altersversorgung auch noch Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Vermietungseinkünfte auf die klassische Art abrechnen. Die amtlichen Formulare hält das örtliche Finanzamt bereit – meistens liegen diese im Foyer zur Abholung bereit. Digital kann man sich für das jeweils abzurechnende Jahr die Formulare auch unter www.formulare-bfinv.de herunterladen.

Die meisten Steuerzahler sind mittlerweile zur digitalen Abgabe ihrer Steuererklärung verpflichtet. Ausnahmen lassen die Finanzämter nur noch in „Härtefällen“ zu (BFH-Urteil vom 16. Juni 2020, Az. VIII R 29/19).

Welche Formulare brauche ich für die Steuererklärung? 

Der Hauptvordruck ESt 1 A ist Bestandteil einer jeden Erklärung. Hier tragen Sie Ihre persönlichen Daten wie Name, Familienstand, Geburtsdatum sowie die Steuer- und Identifikationsnummer ein. Vergessen Sie die Bankverbindung nicht – sonst kann das Finanzamt die Erstattung nicht auszahlen.

Als Arbeitnehmer benötigen Sie mindestens zwei weitere Formulare:

  • Die Anlage N für die Lohn- und Gehaltsangaben und die Abrechnung der Jobkosten
  • Die Anlage Vorsorgeaufwand. Hier trägt man abziehbare Versicherungsbeiträge zur Renten-, Kranken – und Pflegeversicherung ein.

Als Ruheständler entscheidet die Art Ihrer Alterseinkünfte über die notwendigen Steuerformulare:

Auch hier ist die digitale Abgabe über Elster deutlich einfacher – alle von den Rentenversicherungsträgern ans Finanzamt gemeldeten Daten werden automatisch in die Steuererklärung überspielt.

Rentner können bei der Deutschen Rentenversicherung eine Ausfüllhilfe für die Steuererklärung anfordern. Sie enthält die relevanten Eintragungswerte und zeigt, wo diese in den Formularen stehen. Wer die Hilfe einmal anfordert, erhält sie in den Folgejahren meist automatisch.

Für Kapitalanleger gilt: 

  • Sie können mittels Anlage KAP vom Finanzamt überprüfen lassen, ob der von Ihrer Depotbank vorgenommene Steuereinbehalt rechtens war und sich überzahlte Steuern zurückholen.
  • Halten Sie Investmentfonds über Auslandsdepots, müssen Sie die Anlage KAP-INV ausfüllen.

Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen gehören in zwei eigene Steuerformulare der Steuererklärung 2025:

Hinweis: Welche Formulare für Ihre Steuererklärung nötig sind, lesen Sie im Ratgeber zu den Steuerformularen und Anlagen von biallo.de.

Wann kommt der Steuerbescheid?

Wie lange die Bearbeitung dauert, hängt vom Finanzamt und vom Bundesland ab. Elektronisch eingereichte Erklärungen werden meist schneller verarbeitet als Papiererklärungen. Wenn Sie nach zwei Monaten nichts gehört haben, können Sie beim Finanzamt nachfragen; nach sechs Monaten ohne Bearbeitung kommt eine Untätigkeitsrüge in Betracht.

Biallo-Lesetipp: Wer seine Steuererstattung in den nächsten Jahren nicht benötigt, kann sich aktuell attraktive Zinsen über ein Festgeldkonto sichern.

Steuerbescheid prüfen und Einspruch einlegen

Prüfen Sie später unbedingt Ihren Steuerbescheid, bevor Sie ihn abheften. Enthält der Steuerbescheid einen Fehler oder wollen Sie vergessene Kostenbelege nachreichen, müssen Sie innerhalb von einem Monat nach Zugang des Bescheides reagieren und eine Korrektur verlangen.

Elster bietet auch ein Modul zur Berechnung der Steuererstattung und eine Gegenüberstellung Ihrer Erklärungsdaten und der im Steuerbescheid verarbeiteten Angaben. So lässt sich auf einen Blick klären, ob das Finanzamt alle beantragten Aufwendungen anerkannt und richtig gerechnet hat.

Biallo-Lesetipp: Bekommen Sie eine Steuererstattung, muss das Geld nicht unverzinst auf dem Girokonto liegen. Mit einem guten Tagesgeldkonto profitieren Sie von attraktiven Zinsen bei voller Flexibilität.

Sie möchten die wichtigsten Informationen zur Steuererklärung schnell nachschlagen? Die folgenden Fragen und Antworten fassen die wichtigsten Regeln, Fristen und Möglichkeiten zum Steuersparen kompakt zusammen:

Häufige Fragen zur Steuererklärung

Die wichtigsten Fragen zur Steuererklärung, zu Fristen, ELSTER und möglichen Steuererstattungen im Überblick. Die Antworten basieren auf den aktuell geltenden Regelungen für das Steuerjahr 2025.

Wann ist Abgabefrist für die Steuererklärung 2025?

Wer zur Abgabe verpflichtet ist und die Steuererklärung 2025 selbst erstellt, muss sie bis zum 31. Juli 2026 einreichen. Mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein verlängert sich die Frist bis zum 1. März 2027.

Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

Eine Pflicht besteht unter anderem bei Nebeneinkünften über 410 Euro, Lohnersatzleistungen, bestimmten Steuerklassenkombinationen, mehreren Arbeitgebern oder Einkünften aus Selbstständigkeit, Vermietung oder Kapitalanlagen ohne Steuerabzug.

Kann ich die Steuererklärung freiwillig abgeben?

Ja. Arbeitnehmer ohne Abgabepflicht können freiwillig abgeben. Für 2025 ist das grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2029 möglich.

Wie viel Steuererstattung ist im Schnitt möglich?

Nach aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts lag die durchschnittliche Steuererstattung für Arbeitnehmer bei 1.172 Euro. Die tatsächliche Erstattung hängt aber von den persönlichen Ausgaben und Einkünften ab.

Kann ich die Steuererklärung kostenlos machen?

Ja. Über das amtliche Portal ELSTER können Sie die Einkommensteuererklärung kostenlos digital erstellen und an das Finanzamt übermitteln.

Was ist MeinELSTER+?

MeinELSTER+ ist eine App der Finanzverwaltung. Ab Juli 2026 soll sie für einfache Steuerfälle die automatische Erstellung der Steuererklärung 2025 mit einem Klick ermöglichen.

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Hinweis: Dieser Ratgeber wurde zuletzt für das Steuerjahr 2025 aktualisiert. Angaben zu Fristen und Freibeträgen entsprechen dem Stand Juni 2026.

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